Vorbeugender Brandschutz
Die Aufstockung löst die Einstufung des Projektes in die Hochhausrichtlinien aus. Diese Tatsache hat Einfluss sowohl auf das Bestandsgebäude, als auch auf die Neuplanungen vom 7. und 8. OG. Ein notwendiger Feuerwehraufzug durchläuft zukünftig alle bestehenden Etagen und kann aber auch der zukünftigen Erschließung dienen. An Stelle eines ansonsten üblichen Sicherheitstreppenhauses werden die bestehenden Treppenhäuser weiterhin verwendet und dienen auch zukünftig der Adressierung und Entfluchtung gleichermaßen.
Um der notwendigen Entfluchtung in den neuen Wohnetagen doch gerecht zu werden ist ein offendurchlüfteter Rettungsbalkon erforderlich, der die Wohnungen an beide Treppenhäuser innerhalb der zulässigen Fluchtweglängen erschließt. Diese laubengangähnliche Erschließung auf der Straßenseite ist unvermeidbar und stellt einen erheblichen Charakter des Projektes dar.
Statik
Die zweigeschossige Aufstockung löst eine vertiefte Betrachtung der Bestandszustände vom Gebäude aus. Aufgrund der veränderten Lastverhältnisse entfällt ein Bestandsschutz und ein Neunachweis wird notwendig. Ergänzend zu den statischen Berechnungen ermöglichen sowohl ein Windgutachten, sowie eine Entnahme von Betonkernproben zusätzliche vertiefende Erkenntnisse der Potenziale vom Bestand mit dem Ziel von Erleichterungen der statischen Notwendigkeiten.
Die konstruktive Ausbildung der beiden neuen Etagen erfordert eine leichte Stahlbaukonstruktion, welche allen Ansprüchen der Hochhausrichtlinien genügt (z.B. nichtbrennbare Materialien). Eine Lastverteilungsebene oberhalb der Bestandsdecke ermöglicht die direkte vertikale Lastabtragung in die bestehenden Stützen und Außenwände vom neuen Tragwerk in die Konstruktion von 1958.
7 Fassade
Die neue Fassade umhüllt die Wohnnutzungen mit dem Ziel einer einheitlichen morphologischen Aussage, welche sich aus dem Bestand der unteren Geschoße entwickelt. Die vorgelagerten Terrassen und Rettungsbalkone werden umhüllt mit einem luftdurchlässigen Metallgewebe. Eine leichte Faltung im Raster des Bestandsgebäudes verleitet der transluzenten und durchlüfteten Hülle einen gestalterisch abstrakten formalen Ausdruck, der durch einen bewegten oberen und unteren Abschluss verdeutlicht und überhöht wird.
Diese äußere Hülle ermöglicht Ausblicke und hemmt Einblicke, bietet Schütz vor dem teils unwirtlichen Außenraum und lässt dennoch Bezug zum Stadtraum zu. Nur so erhalten die vorgelagerten Terrassen einen adäquaten Schutz der dahinter befindlichen wertvollen Terrassenfläche und nur so wird wohnen an diesem Standort in der Innenstadt möglich.
Geöffnet wird die Gaze an den Bereichen, wo ein uneingeschränkter Einblick erforderlich wird: vor den eigentlichen Nutzräumen, den Wohn- und Schlafräumen.
Die innere Fassade stellt die eigentliche thermische Hülle dar und zeigt sich ruhig zu den Wohnräumen großzügig verglast.