Die Bebauungstypologien staffeln sich von der grünen Mitte hin zu den privaten Zonen an den Quartiersrändern: Die grüne Mitte wird flankiert von Geschosswohnungsbau in offener und geschlossener Bauweise mit Mischnutzungen in den unteren Geschossen. In diesen Baukörpern sind auch Sonderwohnformen wie betreutes Wohnen, gemeinschaftliche Wohnformen, altengerechtes Wohnen denkbar. Erdgeschossig wird die grüne Mitte flankiert von wohnverträglichem Gewerbe, konsumorientierten Dienstleistungen etc. .
Innerhalb der Quartiere wird die Bebauungstypologie offener und orientiert sich an den Bedürfnissen zurückgezogener, privater Wohnansprüche. Vermittelnd stehen hier die Reihen- und Kettenhäuser, die sowohl quartiersrandbildend platziert werden, als auch privaten Wohnansprüchen genügen.
Um die denkmalgeschützte Baracke 35 herum entwickelt sich ein eigenständiges Quartier: Diese „Insel der Erinnerung“ lässt auch die übrigen Baracken stehen und dient ausschließlich der kulturgeschichtlichen Vermittlung der besonderen Historie des Ortes.
Das Ergebnis eines vertieften Entwurfes für dieses museale Konzept sollte Aufschluss geben, ob die nicht denkmalgeschützten Baracken erhalten oder durch typologisch analoge ersetzt werden sollten.
Unser Ziel ist, das gesamte Kasernengelände bilanziell weitestgehend emissionsfrei mit Wärme und Strom zu versorgen.
Wir schlagen vor, die Geschoßwohnungsbauten mit einer zentralen Wärmeversorgung zu versehen. Diese kann ausgehend von der Heizzentrale mit 2 Heizkreisen begonnen werden, welche sich im Endausbau zu einem Ring schließen lassen. Als Wärmeerzeuger wird ein BHKW mit Biomethan als Brennstoff sowie ein Erdgas-Spitzenkessel vorgesehen.
Die Ein- und Zweifamilienhäuser sollten aufgrund ihres geringen Wärmebedarfs nicht zentral mit Wärme versorgt werden. Es wird vorgeschlagen, die Gebäude monovalent mit Strom zu erschließen und die Wärmeerzeugung mittels Wärmepumpen zu realisieren. Dadurch wird bei einem Maximum an Flexibilität eine energie- und emissionseffiziente Versorgung der Bauten sichergestellt.
Ergänzend sollen die Potenziale zur Nutzung der solaren Stromerzeugung auf den Dachflächen im Areal und entsprechend der architektonischen Lösung auch auf Fassaden genutzt werden.
Die Neubauten werden sukzessive und zeitlich kaum planbar errichtet und sollen in einem sehr guten energetischen Standard vom Passivhaus bis hin zu Plus-Energie-Gebäuden erstellt werden. Nach der Sanierung des Gebäudebestandes wird dieser etwa den Standard eines Niedrigenergiehauses erreichen können.
Zum Schutz des Plangebietes sollte an der Südseite der Bahnstrecke eine aktive Lärmschutzmaßnahme vorgesehen werden mit der insbesondere die intensiv genutzten Freiflächen der geplanten Wohnungen weitergehend geschützt werden können.
Grundsätzlich wäre eine aktive Schutzmaßnahme (Lärmschutzwand) auf dem Bahndamm möglich und auch entsprechend wirkungsvoll.
Wir empfehlen jedoch die Errichtung einer gleichwertig wirksamen Lärmschutzmaßnahme als Lärmschutzwall, ggf. in Kombination mit einer ökologischen Lärmschutzwand (aus Tragsystem und Erdreichfüllung) auf dem Wall. Diese Maßnahme könnte begrünt und auch mit Solarelementen bestückt werden. Zudem wäre diese Maßnahme auf dem eigenen Gelände möglich, es entstünde also keine Abhängigkeit von sonstigen Nachbarn, einschl. der damit verbundenen Abstimmungsprobleme, Unterhaltskosten etc.. Außerdem könnten in solch einer Maßnahme ggf. auf dem Plangelände anfallende Materialien (Erdreich, Bauschutt o.ä.) entstehungsnah genutzt werden.
Um die Vorschriften der 18. BlmSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) zu erfüllen müssten, falls die vorhandene Sportfläche (Sportplatz) weiterhin als Sportplatz und/oder Bolzplatz genutzt werden soll, entweder abschirmende Maßnahmen in Richtung der geplanten Wohnbebauung und/oder entsprechend große Abstände zur Wohnbebauung vorgesehen werden.